Lass dich vom Arzt untersuchen, um die Ursache deiner Schmerzen zu bestimmen.
Schritt 3
Aufgrund der erstellten Diagnose verordnet der Arzt Rehasport.
Schritt 4
Alle Schmerzen können durch gezielte Rehasportgymnastik behandelt werden. Hierfür stellt der Arzt die Verordnung Muster 56 aus und verordnet 50 Gymnastikstunden im Zeitraum von 18 Monaten. Unsere Empfehlung: 2x die Woche.
Schritt 5
Die Verordnung muss vor Beginn des Rehasportes noch von der Krankenkasse genehmigt werden. Liegt die Verordnung der Krankenkasse vor, überprüft die Krankenkasse die Verordnung und genehmigt diese. Austragungsstätte: SHV e.V. Abt. Rottenburg-Ergenzingen Junghansring 64
Schritt 6
Mit der genehmigten Verordnung kann Rehasport bei uns begonnen werden.
Schritt 7
Wir bitten um eine Vorabberatung – dort werden wir die Beschwerden anhand der Verordnung besprechen und dich bei uns im System anlegen und die Reha-Sport-Termine festlegen.
Schritt 8
Nach der Beratung beginnt der Reha-Sport – bei uns als Gruppengymnastik.
Schritt 9
Nach den 50 besuchten Reha-Sport-Stunden sollten bemerkbare Fortschritte zu erkennen sein.
Nach Ablauf der Reha-Sport-Maßnahmen werden die Teilnehmer dazu ermuntert, die erlernten Übungen in Eigenverantwortung weiterhin Zuhause durchzuführen oder sich ein weiteres Rezept verschreiben zu lassen.
Wichtig wäre dran zu bleiben – weiterhin etwas für seine Gesundheit zu tun und zum Beispiel sich für eine Mitgliedschaft im Evolution Fitnessstudio zu entscheiden.